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BVerwG, 01.07.1986 - 6 B 107.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Entscheidung wegen Abweichung von der Rechtsprechung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.07.1985 - 8 K 4025/83
- BVerwG, 01.07.1986 - 6 B 107.85
- BVerwG, 13.02.1987 - 6 C 29.86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 6 B 107.85
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der vom Wehrpflichtigen erwarteten Gewissensentscheidung für Situationen, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich ist (Bereitschaft zur Aufstellung einer Verteidigungsarmee, wenn allein dadurch ein mit Sicherheit zu erwartender Angriff auf die Bundesrepublik verhindert würde), von den in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - und Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - ) abweicht und auf dieser Abweichung beruht. - BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 6 B 107.85
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der vom Wehrpflichtigen erwarteten Gewissensentscheidung für Situationen, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich ist (Bereitschaft zur Aufstellung einer Verteidigungsarmee, wenn allein dadurch ein mit Sicherheit zu erwartender Angriff auf die Bundesrepublik verhindert würde), von den in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - und Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - ) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
- BVerwG, 13.02.1987 - 6 C 29.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensprüfung - Unwahrscheinliche Konfliktsituation
Auf die Beschwerde des Klägers ist die Revision durch Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 6 B 107.85 - wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zugelassen worden. - BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 11.87
Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung trotz Bereitschaft des Wehrpflichtigen …
Daran brauchte es sich weder durch das zur Begründung der Abweichungsrüge allein bezeichnete Urteil vom 10. Dezember 1975 noch durch den Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 6 B 107.85 - gehindert zu sehen, durch den die Revision eines Wehrpflichtigen gegen ein anderes Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen worden ist.